Mitglieder

Natürliche Personen, welche bereit sind, den Vereinszweck (Art. 2) nach Kräften zu fördern, können auf Gesuch an den Vorstand als Vereinsmitglieder aufgenommen werden.

Mitgliederverzeichnis

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme abschliessend. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Mitglied werden