Österreich

OGH 6 Ob 27/20s vom 23.09.2020, PSR 2021, 40
Zur Schiedsfähigkeit stiftungsrechtlicher Streitigkeiten
Die ausschliessliche Übertragung der zwingenden gerichtlichen Kompetenz der Bestellung und Abberufung von Organen der Privatstiftung nach § 27 PSG an ein Schiedsgericht ist unzulässig.
Soweit dem Schiedsgericht die Bestellungs- oder Abberufungsbefugnis eingeräumt wird, wird es nicht als Schiedsgericht im eigentlichen Sinn, sondern als bestellungs- bzw abberungsungsberechtigte Stelle tätig; die gerichtliche Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts wird nicht beeinträchtigt.
Bei § 27 Abs. 2 PSG handelt es sich um keine Entscheidung des Gerichts über Individualansprüche eines Beteiligten auf Abberufung, sondern um einen Ausfluss der amtswegigen Kontrollbefugnis des Firmenbuchgerichts.