Version 2 / 2018
Schiedsvereinbarung (unter den Erben, nach dem Tod des Erblassers abgeschlossen)
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Erbsache … (Erblasser einfügen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, Staatsangehörigkeit, Adresse) sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der analog anwendbaren Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (Swiss Rules) mit den Einführungsbestimmungen des Schweizerischen Vereins Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen (SVSiE) zu entscheiden, welches vom Vorstand des SVSiE als Gerichtshof und vom Sekretariat des SVSiE als Sekretariat administriert wird. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung des SVSiE. Das Schiedsgericht soll aus ... (einem oder drei) Schiedsrichter(n) bestehen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist ... (Ort in der Schweiz). Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ... (deutsch, französisch, italienisch oder englisch).
Erbvertrag (unter den Erben, vor dem Ableben des Erblassers abgeschlossen) *
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorstehenden Erbvertrag von … (Erblasser einfügen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse) sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der analog anwendbaren Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (Swiss Rules) mit den Einführungsbestimmungen des Schweizerischen Vereins Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen (SVSiE) zu entscheiden, welches vom Vorstand des SVSiE als Gerichtshof und vom Sekretariat des SVSiE als Sekretariat administriert wird. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht soll aus ... (einem oder drei) Schiedsrichter(n) bestehen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist ... (Ort in der Schweiz). Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ... (deutsch, französisch, italienisch oder englisch).
* Nur soweit erbvertragliche Schiedsklauseln in den jeweiligen Ländern rechtlich zulässig sind; der SVSiE trägt keine Verantwortung für die Gültigkeit von erbvertraglichen Schiedsklauseln; in der Schweiz ist der Erbvertrag nach Art. 512 ff. ZGB zugelassen.
Testament
(vom Erblasser zu errichten) **
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorstehenden Testament von … (Erblasser einfügen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse) sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der analog anwendbaren Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (Swiss Rules) mit den Einführungsbestimmungen des Schweizerischen Vereins Schiedsgerichtsbarkeit in Erbsachen (SVSiE) zu entscheiden, welches vom Vorstand des SVSiE als Gerichtshof und vom Sekretariat des SVSiE als Sekretariat administriert wird. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht soll aus ... (einem oder drei) Schiedsrichter(n) bestehen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist ... (Ort in der Schweiz). Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ... (deutsch, französisch, italienisch oder englisch).
** Nur soweit einseitige testamentarische Schiedsklauseln in den jeweiligen Ländern rechtlich zulässig sind; der SVSiE trägt keine Verantwortung für die Gültigkeit von einseitigen testamentarischen Schiedsklauseln; in der Schweiz sind (einseitige) testamentarische Schiedklauseln seit dem 01.01.2021 gültig (Art. 358 Abs. 2 ZPO und Art. 178 Abs. 4 IPRG).
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English version of the arbitration clauses
Version français des clauses compromissoires