Natürliche Personen, welche bereit sind, den Vereinszweck (Art. 2) nach Kräften zu fördern, können auf Gesuch an den Vorstand als Vereinsmitglieder aufgenommen werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme abschliessend. Er kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen.